• Alter Flughafen.jpg
  • Burohaus Am Bahlbring Garbsen.jpg
  • Geschosswohnungen Karl-Kelner-Str. Langenhagen.jpg
  • Geschosswohnungen Karl-Kelner-Str. Langenhagen2.jpg
  • Heisenbergkarree_a.jpg
  • L1060987 2.jpg
  • PICT0020.jpg
  • PICT0022.jpg
  • PICT0033.jpg
  • Seniorenresidenz Misburg.jpg

Stand: 01.05.2017
 
1. Leistungsbeschreibung
 
Die Antrum-Immobilien GmbH ist vom Verkäufer oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen auf Ihrer Website anzubieten und einen Käufer nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) zu vermitteln.
 
2. Haftung
 
a.) Alle Angebote sind freibleibend. Die der Antrum-Immobilien GmbH mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die Antrum-Immobilien GmbH keine Haftung übernimmt.
 
b.) Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch die Antrum-Immobilien GmbH bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
 
3. Vertraulichkeit
 
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung der Antrum-Immobilien GmbH. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Antrum-Immobilien GmbH ein Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Antrum-Immobilien GmbH die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.
 
4. Provision
 
a.) Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.).
 
b.) Die Antrum-Immobilien GmbH behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.
 
c.) Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.
 
d.) Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.
 
 
5. Weitergehende Rechte
 
a.) Die Antrum-Immobilien GmbH ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
 
b.) Kaufpreiszahlungen werden von der Antrum-Immobilien GmbH nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
 
c.) Die Antrum-Immobilien GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, bei Bestehen eines Vorkaufrechts in den Kaufvertrag in Form eines Anerkenntnis seine Provisionsvereinbarung und in Form eines Vertrages zugunsten Dritter nach § 328 BGB die Verpflichtung des Käufers aufzunehmen, die Käuferprovision an die Antrum-Immobilien GmbH zu zahlen. Ohne bestehendes Vorkaufsrecht ist die Verpflichtung des Käufers auf eine Erklärung zur Provisionsvereinbarung beschränkt. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Antrum-Immobilien GmbH zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
 
Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Käufer nur verpflichtet, der Antrum-Immobilien GmbH eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.
 
 
6. Schlussbestimmungen
 
a.) Mündliche Abreden werden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.
 
b.) Die Antrum-Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten der Antrum-Immobilien GmbH veröffentlicht sind.
 
c.) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich die Antrum-Immobilien GmbH mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.
 
d.) Es gilt deutsches Recht.
 
e.) Im Verkehr mit Kaufleuten ist Hannover Erfüllungsort und Gerichtsstand.